Verordnung über die Informatikmittelschule

Totalrevision der Verordnung wurde genehmigt

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld genehmigt. Sie bringt vor allem Klärungen und Präzisierungen.

Seit dem Jahr 2003 führt die Kantonsschule Frauenfeld die Informatikmittelschule (IMS). In der IMS können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Informatiker oder Informatikerin, Fachrichtung Applikationsentwicklung und die eidgenössische Berufsmaturität (BM) Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft, erworben werden. Weil die entsprechende Verordnung nicht mehr auf dem neuesten Stand der Begrifflichkeiten war, wurde sie einer Totalrevision unterzogen. Grundlegende materielle Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Revisionsarbeiten brachten jedoch Klärungen und Präzisierungen, vor allem bei Verweisungen auf das geltende Bundesrecht. Weiter Informationen: Siehe Link unten.

Die Verordnung gilt ab dem 1. Februar 2020 und somit ab dem 2. Semester des Schuljahrs 2019/2020 für alle Schülerinnen und Schüler der IMS, auch für diejenigen, die schon zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten sind.

https://www.tg.ch/news/news-detailseite.html/485/news/43276
(vom 16. Januar 2020)